Geänderte Richtlinie zur Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten

Rundschreiben Nr. 811/2022

Geänderte Richtlinie zur Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 1. November 2022 eine überarbeitete Fassung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld veröffentlicht.

Ziel der Novellierung ist eine stärkere Impulsförderung zur kommunalen Wärmeplanung. Die Kommunalrichtlinie ist das größte nationale Breitenförderprogramm im kommunalen Klimaschutz, mit dem die Bundesregierung seit 2008 den Klimaschutz in Landkreisen, Städten und Gemeinden unterstützt. Die Neufassung ist am 1. November 2022 in Kraft getreten.

Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung ab dem 1. November 2022 gilt für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023. Es sind erhöhte Förderquoten von bis zu 90 % im Regelfördersatz und bis zu 100 % für finanzschwache Kommunen vorgesehen.


03.11.2022